Mitgliedschaft

Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft im Verein wird mit Zeichnung des Aufnahmeantrages beantragt. Mit Unterschrift wird zugleich die jeweils gültige Satzung anerkannt. Die gesetzlichen Vertreter erklären mit Anerkennung des Aufnahmeantrages, dass sie für die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes/ ihrer Kinder die persönliche Haftung übernehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn die Beiträge für den laufenden Monat bezahlt sind. Die Mitgliedschaft wird bis auf Widerruf geführt. Kündigungen sind mit einer Frist von einem Tag zu jedem Quartalsende möglich. Sie müssen schriftlich – per Brief oder E-Mail (auch möglich über „Kontakt“ auf unserer Website) – erfolgen, wobei als Kündigungstermin nicht das Absende-, sondern das Eingangsdatum beim Verein maßgeblich ist.

Als Mitgliederprofile werden geführt: Kinder/Jugendliche, Erwachsene, Förder-(„passive“) und Ehrenmitglieder.

Mitgliedsbeiträge ab 01.04.2022

Kinder / Jugendl.                                      monatlich               9,50 €    

                                                                          ( keine zusätzlichen Gebühren für Schwimmausbildung )

Erwachsene                                                monatlich               6,50 €  

                                                                          ( keine zusätzlichen Gebühren bei der Wassergymnastik )

Fördermitglieder („passive“)               monatlich               1,50 € 

Ehrenmitglieder                                       beitragsbefreit  

Die Mitgliedsbeiträge werden für Kinder/Jugendl. und Erwachsene pro Quartal, für die Fördermitglieder („passive“) jährlich eingezogen.

Der Aufnahmeantrag wird ausschließlich von den Übungsleitern/Trainern oder dem Vorstand ausgegeben, die auch gerne Fragen dazu beantworten.